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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.09.1988 - 8 A 5/86   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.09.1988 - 8 A 5/86 (https://dejure.org/1988,23625)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.09.1988 - 8 A 5/86 (https://dejure.org/1988,23625)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. September 1988 - 8 A 5/86 (https://dejure.org/1988,23625)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 6 A 11831/19

    Anknüpfung der Kammermitgliedschaft an die Ausübung eines Heilberufs

    So hat sich etwa zum Berufsbild des Arztes die Ansicht durchgesetzt, dass hierzu auch alle im öffentlichen Dienst tätigen Ärzte einschließlich der in Forschung und Lehre tätigen Vertreter der theoretischen Fächer gehören und Pflichtmitglieder einer Ärztekammer sein können (vgl. (OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 1988 - 8 A 5/86 -, MedR 1989, 104 [105], m.w.N.; Urteil vom 23. November 2009 - 8 LA 200/09 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    1995, 20 (der Begriff der ärztlichen Tätigkeit im Sinne des niedersächsischen Kammerbeitragsrechts für Ärzte schließt die Tätigkeit der in den klinischen und den theoretischen Fächern mit der entsprechenden Grundlagenforschung - hier: Biochemie - lehrenden und forschenden Ärzte ein), sowie vom 23.9.1988 - 8 A 5/86 -, MedR 1989, 104 (Lehrstuhlinhaber für Physiologie und Anatomie, die im Besitz der ärztlichen Approbation sind, üben ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Arzt aus und sind deshalb Pflichtmitglieder der Ärztekammer und beitragspflichtig); vgl. weiterhin VGH Kassel, Urteil vom 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 -, ESVGH 43, 47 = MedR 1993, 269 (dieses Urteil lag der revisionsrechtlichen Überprüfung durch das BVerwG in der oben bereits zitierten Entscheidung vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, zugrunde und wurde nur deshalb aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil sich dem Berufungsurteil keine Feststellungen über den Inhalt der Beitragssatzung entnehmen ließen); siehe auch VG Berlin, Urteil vom 20.4.2005 - 14 A 109.01 -, dokumentiert bei Juris: die dieser Beitragsstreitigkeit zugrunde liegende Beitragsordnung definiert ärztliche Tätigkeiten ausdrücklich als jede Tätigkeit eines approbierten Arztes, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden; dazu gehöre - so § 4 Abs. 2 BO - nicht nur die Behandlung von Patienten, sondern z.B. auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung, als Fachjournalist sowie gelegentliche Tätigkeit als ärztlicher Gutachter, als Praxisvertreter oder im ärztlichen Notfalldienst (S. 4).
  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

    Ausgehend hiervon hat die Rechtsprechung als Ausübung des ärztlichen Berufs bzw. als ärztliche Tätigkeit im Sinne des Kammerrechts auch folgende Tätigkeiten angesehen: Forschung und Lehre an Hochschulen und Universitäten (BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, a.a.O.; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschl. v. 21.03.2003 - 2/03 -, juris; Nieders.OVG, Urt. v. 23.09.1988, MedR 1989, 104; OVG Lüneburg, Urt. v. 09.12.1959, OVGE 15, 377; VG Gießen, Urt. v. 25.02.2002, MedR 2002, 523), Arzt im öffentlichen Dienst und in der Gesundheitsverwaltung (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971, a.a.O.; Nieders.OVG, Urt. v. 02.07.2003, MedR 2003, 643; Beschl. v. 09.12.2002, NVwZ-RR 2003, 664; Urt. v. 13.12.2001, MedR 2002, 477; Urt. v. 06.09.1996 - 8 L 728/95 - juris; VG Göttingen, Urt. v. 14.09.2005 - 1 A 207/04 - juris; VG Schwerin, Urt. v. 15.07.1999 - 8 A 896/94 - juris), wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Pharmaindustrie (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1990, NJW 1990, 2335; VG Berlin, Urt. v. 16.11.2005 - 14 A 85.03 - juris), Vorstandstätigkeit bei der Ärztekammer (VG Berlin, Urt. v. 20.04.2005 - 14 A 109.01 - juris).
  • VG Berlin, 20.04.2005 - 14 A 109.01

    Festsetzungsbescheide der Ärztekammer Berlin betreffend den Beitrag zur

    Eine Ärztekammer ist nicht gehalten, bei der Beitragsbemessung allen Besonderheiten ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen, im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Beitragsordnung kann sie vielmehr in sachlich vertretbarem Rahmen auch Pauschalierungen vornehmen (OVG Berlin OVGE 20, 130, 136, OVG Lüneburg MedR 1989, 104, 106, BVerwG, Urt. v 10 September 1974, Buchholz 418 00 Nr. 23), nicht jeder Einzelfall muss einer besonderen Lösung zugeführt werden (VG Gießen, Urt. v 25 Februar 2002, MedR 2002, 523, 524).
  • VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05

    Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen;

    Dem Grunde nach ist die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer rechtmäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 C 7/98 -), was sich auch auf geringfügig beschäftigte Freiberufler (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.02.1994 - 1 B 19/93 -) und Personen bezieht, die nicht unmittelbar selbständig oder angestellt in dem jeweiligen Berufsbild tätig sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.09.1988 - 8 A 5/86 -).
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